Schleswig-Holstein will mit der Soforthilfe Kultur IV vor allen Dingen kleine Vereine unterstützen

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Kulturministerin Prien zur Soforthilfe Kultur IV: „Wir erhalten Kultureinrichtungen im Land und unterstützen besonders kleine Vereine beim Neustart nach Corona“

KIEL. Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten erneut finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur IV für das gesamte Jahr 2022“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (20. April) in Kiel.

Es ist das vierte Programm nach drei Soforthilfe-Runden in den Jahren 2020 und 2021. Ministerin Prien hob die Bedeutung der Unterstützung durch das Land hervor: „Die bisherige Bilanz ist positiv: Zahlreiche Kultureinrichtungen aller Größen konnten dank der Soforthilfe Kultur vor existenziellen Schwierigkeiten bewahrt werden.“ Mit der Soforthilfe Kultur IV werde dieser Weg fortgesetzt. „Das Land leistet seinen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein“, betonte die Ministerin.

Die Soforthilfe Kultur IV enthält zwei Module. Die Liquiditätshilfe für größere Einrichtungen soll als Sicherungsnetz bei Liquiditätsengpässen zur Verfügung stehen. Neu ist eine Wiederanlaufhilfe, die sich hauptsächlich an regional wirkende kleinere und ehrenamtlich arbeitende Vereine richtet. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre regelmäßige kulturelle Vereinsarbeit wiederaufzunehmen.

Vereine, deren Ausgaben (z.B. für Honorarkräfte und Mieten) im Kalenderjahr 2022 ihre Einnahmen (z.B. durch Mitgliedsbeiträge und Veranstaltungen) überschreiten, können eine Hilfe zwischen 1.000 und 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass sie keine erheblichen Rücklagen oder liquiden Mittel haben. Für die Wiederanlaufhilfe stehen zunächst 870.000 Euro zur Verfügung, so dass mindestens 174 Vereine unterstützt werden können.

Bevor die Soforthilfe Kultur IV beantragt wird, müssen Bundeshilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, genutzt werden. Antragsschluss für die Wiederanlaufhilfe ist der 15. Oktober 2022. Letzter Zeitpunkt für den Eingang der vollständigen Unterlagen in der Liquiditätshilfe ist der 10. Januar 2023.

Auf den Internetseiten des Kulturministeriums sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden wie das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Foto: pixabay.com / Tumisu

Nächster Beitrag

Studentenwerk SH präsentiert frühlingsfrisches Kulturprogramm

(CIS-intern) – Kiel, 21.04.2022) Im Mai bietet das Studentenwerk Schleswig-Holstein am Standort Kiel einen abwechslungsreichen Frühlingsstrauß an Veranstaltungen, die dazu einladen, mal wieder Kultur zu genießen und sich einen unterhaltsamen Abend zu gönnen. Foto: Studentenwerk SH   Los geht es am 6. Mai mit „Satire im Bau“. Christian Kock und […]