Früher in Rente mit einem Zeitwertkonto

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Redakteur
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(Werbung) – Für viele Menschen in Deutschland ist es nicht gerade ihr Traum, bis zum rentenfähigen Alter zu schuften. Sie würden gerne schon ein paar Jahre vorher ihre Erwerbsarbeit beenden, um sich noch einige von ihren Lebensträumen zu verwirklichen. Doch für die meisten bleibt das leider nur ein frommer Wunsch, da sich dieser frühere Ausstieg aus finanziellen Gründen nicht realisieren lässt. Die Lösung dafür könnte ein Zeitwertkonto sein.

Foto: pixabay.com / pasja1000

Was ist ein Zeitwertkonto?

Ähnlich wie sich bei einem Girokonto Geld ansparen lässt, ist es bei einem Zeitwertkonto möglich, Arbeitszeit anzusparen. Die angesparte Arbeitszeit kann dann zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgehoben und abgefeiert werden.

Einige nützen diese angesparte Zeit, um sich weiter fortzubilden oder bei einem Sabbatical eine bestimmte Zeit Pause vom beruflichen Alltag zu machen. Sehr viele sparen die Arbeitszeit allerdings auch dafür an, um früher in den Ruhestand treten zu können.

Das Zeitwertkonto bietet Vorteile gegenüber unbezahltem Urlaub

Der große Vorteil bei einer Auszeit mit dem Zeitwertkonto gegenüber einem unbezahlten Urlaub ist, dass man nach wie vor beim jeweiligen Unternehmen angestellt ist.

Das heißt, der Arbeitgeber zahlt auch weiterhin Sozialversicherungsbeiträge sowie den Arbeitgeberanteil für die Unfallversicherung und die Krankenkasse.

Wie kommen Arbeitnehmer zu einem Zeitwertkonto?

Arbeitgeber sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten die Möglichkeit eines Zeitwertkontos zur Verfügung zu stellen. Allerdings gibt es gute Gründe dafür. Denn zum einen können die Mitarbeiter dadurch lange an das Unternehmen gebunden werden und zum anderen ist es auch eine sinnvolle Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen Benefit, der auch wertvolle Fach- und Führungskräfte anzieht.

Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein Zeitwertkonto, wird das schriftlich in einer sogenannten Wertguthabenvereinbarung festgehalten. Darin ist in den meisten Fällen geregelt, für welche Zwecke das Guthaben herangezogen werden darf. In großen Unternehmen gibt es dafür eine zusätzliche Betriebsvereinbarung oder einen entsprechenden Passus im Tarifvertrag.

Dazu kommt noch die Einbringungserklärung, in der sich der Arbeitnehmer entscheidet, wieviel seiner Arbeitszeit er auf das Zeitwertkonto einzahlen möchte. Der Betrag ist frei wählbar und gesetzlich an keine Höchst- oder Mindestgrenze gebunden.

Die Steuern und Sozialabgaben werden übrigens nicht sofort fällig, sondern erst dann, wenn das Guthaben ausbezahlt wird.

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