(CIS-intern) – Kiel, 21.03.2022) Ab heute können ukrainische Studierende eine Soforthilfe zur Existenzsicherung beim Studentenwerk SH beantragen. Das Team der Sozialberatung hat die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt, um die Strukturen für den Fonds zu entwickeln und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das Land Schleswig-Holstein sorgt für die Finanzierung.
Die Soforthilfe richtet sich an Studierende mit ukrainischem Pass, die an einer Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben und durch den Ukraine-Russland-Krieg in eine finanzielle Notlage geraten sind. Eine Notlage kann durch ausbleibende Unterhaltszahlungen der Eltern entstehen oder dadurch, dass der Nebenjob aufgrund einer aktuellen Belastungssituation nicht oder nicht mehr in gewohntem Umfang ausgeübt werden kann. Nach der Antragstellung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Nothilfe innerhalb kürzester Zeit ausgezahlt werden.
In Schleswig-Holstein sind circa 100 ukrainische Studierende eingeschrieben. Daniela Evers aus der Sozialberatung des Studentenwerks SH erklärt: „Es war uns wichtig, möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Umso dankbarer sind wir, dass die Landesregierung kurzfristig 259.000 Euro aus dem Nachtragshaushalt bereitstellt.“
Die Soforthilfe zur Existenzsicherung für ukrainische Studierende kann für ein bis drei Monate beantragt werden. Pro Monat werden bis zu 861 Euro (BAföG-Höchstsatz) ausgezahlt. Die Höhe der Soforthilfe berechnet sich nach dem individuellen Bedarf. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Infos und das Antragsformular als Download finden ukrainische Studierende auf der Website des Studentenwerks: https://www.studentenwerk.sh/de/ueber-uns/neuigkeiten/2022/krieg-in-der-ukraine.html.
Kontakt: nothilfefonds@studentenwerk.sh
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