Aus Kiel aktuell: Kiel stimmt Infektionsschutzgesetz zu – Angepasste Impfstoffe zur Auffrischung gegen das Coronavirus werden demnächst bei impfenden Stellen eingesetzt

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Redakteur
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(CIS-intern) – BERLIN/KIEL. Schleswig-Holstein hat heute (16. September) dem neuen Infektionsschutzgesetz im Bundesrat zugestimmt. Nach einer entsprechenden Erklärung des Bundes, umstrittene Passagen aus den Bereichen Schulen und Kitas zu streichen, zeigte sich Ministerpräsident Daniel Günther erleichtert und zufrieden: „Die aus unserer Sicht überzogenen Regelungen zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita werden nach der Protokollerklärung der Bundesregierung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Das ist ein großer Erfolg für unser Land“, sagte er in Berlin.

Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold erklärte: „Das Telefonieren hat sich gelohnt. Unser kurzer Draht nach Berlin hat zum Erfolg geführt. Es ist gut, dass die Bundesregierung gerade in Krisenzeiten, in denen viele Dinge schnell gehen müssen, offen für Argumente ist und eine Änderung des geplanten Gesetzes zugesagt hat.“

Auf Initiative Schleswig-Holsteins hatte es in den vergangenen Tagen einen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern gegeben: „Der Bund hat zugesichert, dass diese Regelungen für Schulen und Kitas zur Bundesratssitzung am 7. Oktober wieder aus dem Gesetz gestrichen werden sollen. Mit dieser Zusicherung konnten wir dem Gesetzesentwurf heute zustimmen“, sagte Ministerpräsident Günther in Berlin.

Hintergrund des Widerstands aus den Ländern ist Aufnahme von Covid-19 auf die Liste der ansteckenden Infektionskrankheiten nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche müssen nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Mit der heute verabschiedeten Erklärung wird diese Regelung wieder gestrichen.

Kultusministerin Karin Prien sagte: „Ich bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, mit einer gemeinsamen, massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten diesen Irrweg zu stoppen. In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit. Es wäre erneut eine Regelung zu Lasten von Kindern und Jugendlichen und eine unvertretbare Belastung für die Familien mit Kindern gewesen.“

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Ich bin froh und dankbar, dass die Bundesregierung auf den letzten Metern vor der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz ein Einsehen gezeigt hat und die geplanten strengen Zugangsbeschränkungen und Testpflichten in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen nun doch streichen will. Die Ungleichbehandlung von Kindern und Erwachsenen und das schärfste Testregime in einer Phase des Übergangs von der Pandemie in die Endemie wären fachlich verkehrt und in der Umsetzung weder sachgerecht noch verhältnismäßig noch praktikabel gewesen. Die Ankündigung der Landesregierung, dem neuen Infektionsschutzgesetz so eine Zustimmung Schleswig-Holsteins zu verweigern, war deshalb richtig. Wir haben eine unverhältnismäßige und bislang beispiellose Verschärfung der Zutrittsbedingungen für unsere jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verhindert, und ich bin froh, dass unsere fachlichen Argumente und unsere Hinweise auf die Verhältnismäßigkeit hier letztlich doch Gehör gefunden haben.“

Sozialministerin Aminata Touré: „Jetzt haben wir Klarheit für die Kitas im Land. Wir brauchen keine Massentests auf Verdacht, sondern eine sichere und praktikable Lösung für den Umgang mit Covid-19 in den Kindertagesstätten und der Kindertagesbetreuung. Ich bin froh, dass der Bund unsere Kritik aufgegriffen hat und im Sinne der Kinder, Eltern und Einrichtungen nachbessert.“

Das Infektionsschutzgesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die besonders den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade

 

Gesundheitsministerium informiert:
Angepasste Impfstoffe an Omikron Variante BA.4/BA.5 zur Auffrischung gegen das Coronavirus werden demnächst bei impfenden Stellen eingesetzt

KIEL. Am 12. September wurde der an die BA.4/BA.5 Sublinie der Omikronvariante des Coronavirus angepasste Auffrisch-Impfstoff von BioNTech nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) von der Europäischen Kommission zugelassen.

  • Ab voraussichtlich Freitag, 23. September werden die 15 Impfstellen des Landes mit ersten Impfstoffdosen des neuen an die BA.4/BA.5 Sublinie der Omikronvariante des Coronavirus angepassten Impfstoffs versorgt.
  • Aufgrund der zunächst begrenzten Verfügbarkeit wird der Impfstoff anfänglich nur an Menschen ab 60 Jahren abgegeben.
  • Das Gesundheitsministerium geht aufgrund der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Liefermengen davon aus, dass diese Priorisierung zeitnah aufgehoben werden kann.
  • In den Praxen von Ärztinnen und Ärzten kann der neue Impfstoff laut Kassenärztlicher Vereinigung voraussichtlich ab Kalenderwoche 39 verimpft werden.

Gleichzeitig wird die Altersgrenze ab 60 Jahren in den Impfstellen für die an die BA.1-Omikron-Variante angepassten Impfstoffe ab sofort aufgehoben. Die Zulassung der an die BA.1-Omikron-Varianten angepassten Covid-19-Impfstoffe waren am 1. September erfolgt. Die beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind bereits seit dem 8. September in Schleswig-Holstein im Einsatz.

Derzeit gibt es, wie bereits zu den bisherigen angepassten Impfstoffen, noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Laut EMA-Zulassung sind diese ausschließlich zur Auffrischung zu nutzen.

Die angepassten Impfstoffe (sowohl BA.1, als auch BA.4/BA.5) können als erste Auffrischimpfung (Drittimpfung) oder zweite Auffrischimpfung (Viertimpfung) genutzt werden. Termine für die Impfungen in den Impfstellen können weiterhin über www.impfen-sh.de gebucht werden. Beim Impftermin kann der angepasste Impfstoff verimpft werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Verfügbarkeit gewährleistet ist. Ist er nicht verfügbar, wird eine Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen angeboten.

Aktuelle Impfzahlen:

In Schleswig-Holstein sind (Stand 15.9.22) in der Altersgruppe der 12 – 17Jährigen bereits 93,7% mindestens einmal geimpft und 88,1% grundimmunisiert. Bei den 5 – 11-Jährigen sind 31,1% mindestens einmal geimpft und 30,3% grundimmunisiert. Damit ist das Land weiterhin bundesweit führend in diesen Altersgruppen. Auch bei den Auffrischimpfungen ist Schleswig-Holstein weiterhin auf Platz 1 im Ländervergleich. 47,3% der 12 – 17-Jährigen haben eine Auffrischimpfung erhalten. Bei den 60 Jahre alten und älteren sind es 92,1%. 70,1% aller Menschen in Schleswig-Holstein bereits einmal aufgefrischt. Bei der zweiten Auffrischimpfung liegt die Quote bei den 60 Jahre alten und älteren bei 46,9%.

Fragen und Antworten

 

Wer sollte sich mit den neuen Impfstoffen (BA.4/BA.5) impfen lassen?

Sollte eine Auffrischimpfung gemäß der STIKO-Empfehlungen ohnehin anstehen, so ist empfohlen, diese wahrzunehmen. Je nach Verfügbarkeit können auch die neuen angepassten Impfstoffe verimpft werden. Dies ist grundsätzlich bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, bei impfenden Apotheken oder in den 15 Impfstellen des Landes – dort allerdings zunächst ab einem Alter von 60 Jahren und je nach Verfügbarkeit – möglich. Impftermine in den Impfstellen können über www.impfen-sh.de gebucht werden.Ganz konkret bedeutet das: Ich buche beispielsweise einen Impftermin in einer Impfstelle – weil ich ohnehin eine Auffrischimpfung brauche. Sollte am gebuchten Termin der neue Impfstoff verfügbar sein und ich bin über 60 Jahre alt – so kann ich den neuen Impfstoff in den Impfstellen erhalten. Bei meinem Hausarzt kann ich ebenfalls weiterhin geimpft werden. Dort kommt es ebenfalls auf die Verfügbarkeit des Impfstoffs an.

Wie oft muss ich mich auffrischen?

Für die neuen Auffrischimpfstoffe von BioNtech und Moderna zum BA.1 angepassten Impfstoffe und für die neue BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff von BioNTech liegen noch keine STIKO-Empfehlungen vor. Mit den bisherigen Impfstoffen ist laut STIKO eine Auffrischimpfung (3. Impfung) für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Eine 2. Auffrischimpfung (4. Impfung) ist für Menschen ab 60 Jahren, sowie bestimmte vulnerable Menschen empfohlen. Die Empfehlungen finden Sie hier: RKI – Impfungen A – Z – STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit

Foto: User:Matthias Süßen, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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