Eigene Wohnung vermieten: Die wichtigsten Tipps für Vermieter

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Redakteur
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(Werbung) –  Es klingt wie ein schöner Traum: Eine Wohnung vermieten und damit passives Einkommen erzielen. Grundsätzlich handelt es sich dabei tatsächlich um einen guten Plan. Allerdings stellt dieses Geschäftsmodell gerade unerfahrene Neulinge oftmals vor große Probleme. Diese Tipps helfen neuen Vermietern dabei, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Foto: von Pexels auf Pixabay

Tipp 1: Zeit einplanen

Passives Einkommen klingt in der Theorie zwar fein, doch im Falle einer Mietwohnung gibt es für Vermieter jede Menge zu erledigen. Dafür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Selbstverständlich lassen sich diese Agenden auch gegen eine monatliche Gebühr an eine Hausverwaltung auslagern, das schmälert allerdings wieder die monatlichen Einnahmen.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören unter anderem die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung, die Teilnahme an den Eigentümerversammlungen, die Abstimmung von Sanierungen am Gebäude mit den anderen Miteigentümern, die jährliche Wirtschaftsprüfung des Finanzamts sowie eventuelle Streitigkeiten mit den Mietern.

Tipp 2: Makler beauftragen

Um Kosten zu sparen, entscheiden sich viele Vermieter dafür, die Immobilie privat zu vermieten. So sparen sie sich die Maklerprovision, die in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer beträgt.

Allerdings handelt es sich dabei um gut investiertes Geld. Denn der Makler spart nicht nur Zeit, Aufwand und Nerven, sondern er sorgt vor allem dafür, dass die Immobilie schneller wieder vermietet wird und nimmt darüber hinaus auch noch eine professionelle Prüfung des Mieters vor. So verringert sich die Gefahr, dass eventuell Mietnomaden in die Wohnung einziehen.

Einer der wichtigsten Faktoren für die Wahl des Maklers ist dessen Ortskenntnis. Wer also beispielsweise eine Wohnung in der Freiburger Innenstadt vermieten möchte, sollte dafür auch einen Immobilienmakler in Freiburg engagieren.

Tipp 3: Mieteinnahmen richtig versteuern

Selbstverständlich will auch der Staat etwas von den Mieteinnahmen abhaben. Wird die generelle Steuergrenze überschritten, müssen die Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses versteuert werden.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um keine Raketenwissenschaft. Die Einkünfte werden einfach in der Anlage V der Steuererklärung angegeben. Wer sich dennoch vor allem bei der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung nicht sicher ist, sollte einen erfahrenen Steuerberater um Hilfe bitten. Das ist eine sinnvolle Ausgabe, denn so kann ab dem zweiten Geschäftsjahr die Steuererklärung ohne die Angst vor Fehlern allein bearbeitet werden.

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