Studentenwerk: Unterbrechungsfreies BAföG nur mit Weiterförderungsantrag

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Redakteur
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Foto: Timo Wilke


(CIS-intern) –
Kiel, 05.06.2024) Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Schleswig-Holstein erinnert alle BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger daran, jetzt ihren Weiterförderungsantrag zu stellen. Nur so kann eine unterbrechungsfreie BAföG-Zahlung gewährleistet werden.

 

Der BAföG-Bewilligungszeitraum beträgt normalerweise zwölf Monate, also zwei Semester. Wenn das Studium weitergeht, müssen Studierende danach einen neuen Weiterförderungsantrag einreichen. Leider wird dies häufig vergessen oder der Antrag wird unvollständig abgeschickt, berichtet Normen Laars, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung. „Nur wer seinen im Wesentlichen vollständigen Antrag auf Weiterförderung zwei Monate vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums einreicht, hat Anspruch auf nahtlose Weiterförderung.“

 

Für Studierende, deren Förderungsbeginn im Wintersemester war, bedeutet das, dass sie ihren Antrag spätestens Ende Juni (Fachhochschulen) bzw. Ende Juli (Universitäten) stellen müssen. „Wir empfehlen, hierfür ausschließlich die Online-Plattform bafoeg-digital.de zu nutzen. Dies ist auch möglich, wenn der vorherige Antrag auf Papier gestellt wurde“, so Normen Laars. Der Vorteil des Online-Antrags ist die einfachere Bearbeitung. Außerdem bietet die Plattform Hilfe beim Ausfüllen und prüft, ob der Antrag korrekt ist und alle wichtigen Nachweise enthält. „Nachweise wie die Studienbescheinigung können auch nachgereicht werden. Hauptsache, der Weiterförderungsantrag wird rechtzeitig gestellt.“

 

Weitere Informationen zum Thema BAföG, einen umfangreichen FAQ-Bereich sowie Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Studierende auf der Website des Studentenwerks unter www.studentenwerk.sh.

 

Tipp: Wer sich unter www.studentenwerk.sh/de/bafoeg-newsletteranmeldung für den Newsletter des Amts für Ausbildungsförderung anmeldet, wird regelmäßig an die Fristen erinnert.

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