Kiel – Ab 1. Dezember “Mietpreisbremse” – Kappungsgrenze tritt in Kraft

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur
Rate this post

(CIS)

In Schleswig-Holstein tritt am 1. Dezember 2014 die so genannte Kappungsgrenzenverordnung in Kraft. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag (28. Oktober) in Kiel. Für 15 Städte und Gemeinden des Hamburger Umlandes und auf den Inseln bedeutet das, dass die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen.

Wie Innenminister Stefan Studt sagte, soll die Verordnung den allgemeinen Anstieg von Bestandsmieten dämpfen. „Wir wollen verhindern, dass Menschen in begehrten Wohnlagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können“, sagte der Minister. Dieser Fall könne besonders in Regionen eintreten, wo ein Vermieter bei einer schon recht hohen ortüblichen Vergleichsmiete die gesetzliche Mieterhöhungsgrenze von 20 Prozent ausschöpfe.

Die Kappungsgrenze darf laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt werden, also dort, wo die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Um ein „angespanntes Gebiet“ und eine „besondere Gefährdung“ festzustellen, hat das Innenministerium mit Hilfe des Mietgutachtens des Landes Schleswig-Holstein von 2013 und des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik (IfS) Indikatoren ermittelt und ein Punktverfahren eingeführt. Ab einem bestimmten Wert wurde die Gemeinde in die Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen.

Untersucht wurden die Höhe der Angebotsmieten, der Anteil preisgünstiger Wohnungen, die Veränderung der Angebotsmieten zwischen 2010 und 2013, der Leerstand bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, der Anteil der Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern, das Durchschnittseinkommen, der Anteil der Hartz-IV-Bezieher, die Differenz der Entwicklung der Haushalte zu den Wohnungen und eine Haushaltsprognose bis 2025. Parallel hatten alle Gemeinden Gelegenheit, dem Innenministerium Daten zur Wohnraumversorgung zu übermitteln und zur Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung Stellung zu nehmen.

Die 15 Kommunen, in denen die Kappungsgrenzenverordnung gelten soll, sind: Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup, Wentorf und Wyk auf Föhr. Die Verordnung gilt fünf Jahre. Weitere Städte und Gemeinden können nachträglich in die Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen werden, wenn der örtliche Wohnungsmarkt bereits heute eine Tendenz zur Anspannung aufzeigt, und die Kommune die spätere Entstehung einer Mangellage im Einzelnen darlegt.

PM: Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Nächster Beitrag

FH Kiel vergibt erstmals Lehrpreis für innovative Lehre

(CIS) Heute (17. November 2014) verlieh Prof. Dr. Udo Beer, Präsident der Fachhochschule Kiel (FH Kiel), erstmals den Lehrpreis für innovative Lehre. Jeweils 7.500 Euro erhielten Prof. Dr. Heidi Kjär vom Fachbereich Medien für ihr Konzept zur Verbesserung der Teamfähigkeit bei Gruppenarbeiten sowie Prof. Dr. Marco Hardiman vom Fachbereich Wirtschaft […]