(CIS-intern) – Ab heute bis zum 31.03.2021 die BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wiederaufgenommen. Studierende können ab sofort unter http://www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de einen Antrag stellen.
Foto:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab heute wieder ein. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen.
Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen.
Diese Form der Nothilfe hatten wir zunächst ausgesetzt, weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren, in der eine pandemiebedingte Notlage nachgewiesen werden konnte. Durch den Teil-Lockdown werden nun vermutlich wieder Einkünfte für Studierende wegfallen. Deshalb haben wir entschieden, dass die Unterstützung über den November hinaus auf das ganze Wintersemester ausgedehnt wird. Auch bei der durchgängig verfügbaren zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende – dem bewährten KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.
Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt das BAföG. Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten. Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.
Dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen mit den Hochschulen auszahlen, zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) unter mehr als 28.000 Studierenden. Mich freut besonders, dass trotz der Corona-Pandemie die Studierenden nicht häufiger über einen Studienabbruch nachdenken als noch vor vier Jahren. Ein Großteil der Veranstaltungen konnte stattfinden, natürlich digital. Der Pragmatismus und die Kreativität, mit denen Hochschulen, Lehrende und Studierende die Lehre in der Pandemiezeit umgekrempelt haben, ermutigen mich. Die Hochschulen haben in dieser Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Diesen Weg müssen wir jetzt gemeinsam weitergehen, um das Beste aus der Situation zu machen.“
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:
„Erneut stehen die Studenten- und Studierendenwerke bereit, um Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen – auch wenn der Beginn eines Wintersemesters für die BAföG-Ämter und viele weitere Arbeitsbereiche der Studentenwerke Hochkonjunktur bedeutet und ihre Arbeitskapazitäten voll beansprucht. Aber sie wollen und können helfen. Gerade in dieser Pandemie zeigt sich, wie systemrelevant die Studenten- und Studierendenwerke sind, und wie ernst sie ihren staatlichen Sozialauftrag nehmen, die Studierenden zu fördern. Die Beschäftigten der Studenten- und Studierendenwerke verdienen Anerkennung und Respekt.“
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, erklärt:
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Ministeriums, den KfW-Studienkredit bis zum Ende des Jahres 2021 zinslos zu stellen. Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig diese Maßnahme ist, um Studienabbrüche aufgrund der Corona-Pandemie zu verhindern. Die Verlängerung der zinslosen Phase gibt vielen jungen Menschen die notwenige Planungssicherheit, auch über die aktuelle Krise hinaus. Es ist in unser aller Interesse, dass Studierende sich weiterhin voll auf ihr Studium fokussieren können.“
Hintergrund:
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen. Diese Hilfe wird ab November für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt. Sie bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20.11. wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Weitere wesentliche Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
- Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
- Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31.März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten –in Anspruch nehmen.
Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.
Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro.
Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Weitere Informationen:
FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Fragen zu Anträgen können nur die Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort klären.