Zwei Millionen Euro für Digitalisierungsbonus: Land unterstützt kleine Firmen bei der Umstellung auf eine digitale Bonausgabe und dem Aufbau einer Kontakt-Erfassung

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Redakteur
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(CIS-intern) – KIEL. Im Rahmen des neuen Digitalisierungsbonus unterstützt das Land kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bei Digitalisierungsmaßnahmen. Wie Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Torp heute (4. März) vor dem Finanzausschuss des Landtags erläuterte, geht es dabei um die papierlose Belegausgabe sowie um die Einführung elektronischer Meldescheine und Speisekarten oder Systeme zur Kontaktnachverfolgung und Bestellannahme. Dafür stellt das Land zwei Millionen Euro bereit, von denen jeder Betrieb einmalig und unbürokratisch mit bis zu 1000 Euro gefördert werden kann. Anträge können gestellt werden, sobald die IT-Voraussetzung dafür geschaffen sind.

 

„Unser Programm ist ein echtes Jamaika-Projekt, das Innovation, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf smarte Systeme, die eine ressourcenschonende digitale Bonausgabe ermöglichen, war mir dabei ein besonderes Anliegen. Besonders in Zeiten der Pandemie sind digitale Lösungen zur Kontaktvermeidung wichtiger denn je. Die geförderten Vorhaben helfen den Unternehmen dabei aber nicht nur in der aktuellen Krise, sondern rüsten sie auch für zukünftige Herausforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

 

Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz bezeichnete mit Blick auf die Frühjahrs- und Sommersaison besonders die elektronische Kontaktverfolgung als wichtiges Anliegen: „Wir können uns in der Gastronomie nicht länger eine Nachverfolgung der Gäste-Daten mit Block und Bleistift erlauben, wenn wir die Pandemie wirkungsvoll bekämpfen wollen.“ Ziel müsse die flächendeckende Einführung und Anwendung von Systemen sein, die beispielsweise direkt mit den Gesundheitsämtern verbunden werden. Dafür sei das neue Programm ein erster wichtiger Schritt.

  

Im Januar 2020 ist die Belegausgabe als ein Element der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Kassenmanipulation verpflichtend geworden. Der Beleg kann dabei elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Eine Mitnahmepflicht für den Kunden besteht nicht. Bislang nutzen jedoch nur wenige Unternehmen die Möglichkeit der papierlosen Belegausgabe. „Die Bonpflicht ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Steuerbetrug. Und sie geht auch ganz digital und ohne Papierflut“, so die Finanzministerin: „Wir wollen kleine Betriebe bei uns im Land dabei unterstützen, diesen papierlosen Weg zu gehen.“

Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Hannes Hecht | Finanzministerium

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