(CIS-intern) – KIEL. Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder-und Jugendpsychiatrie untergebracht waren, haben oftmals Leid und Unrecht erfahren. Bund, Länder und Kirchen haben für diesen Personenkreis daher die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, damit Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten können. Betroffene können noch bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster stellen. Bislang hat die Stiftung rund 10,2 Millionen Euro an die Betroffenen ausgezahlt.
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Damit Betroffene aus Schleswig-Holstein auch über den 30. Juni hinaus diese Möglichkeit haben, stellt das Land bis 2030 rund 6,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Vorsorge ist im Haushalt 2021 vorgesehen. Die Anlauf- und Beratungsstelle kann damit ihre wichtige Arbeit fortsetzen. Anspruchsberechtigt sind neben den Betroffenen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch ehemalige Heimkinder, die von 1949 bis 1975 in Einrichtungen der früheren Kinder- und Jugendfürsorge untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Diese konnten bereits bis Ende 2018 über den Fonds Heimerziehung (Ost und West) ihre materiellen und therapeutischen Ansprüche realisieren.
Anspruchsberechtigt sind Betroffene, die noch keine Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten haben. Die Leistungen, die Schleswig-Holstein zukünftig gewähren wird, sind identisch mit den Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe: Neben der Anerkennungsleistung von 9000 Euro können Betroffenen eine Rentenersatzleistung von 5.000 Euro erhalten, wenn die Dauer der Arbeitspflicht mehr als zwei Jahre betrug. Bei unter zwei Jahren beträgt sie 3.000 Euro.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein