Landwirtschaftsministerium veranlasst sofortige Stallpflicht in Risikogebieten zum Schutz vor Geflügelpest

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(CIS)

Zum Schutz vor der Geflügelpest wird in Risikogebieten in Schleswig-Holstein eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Dies hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein heute (25. November 2014) in Abstimmung mit den Kreisveterinärbehörden veranlasst. Ein entsprechender Erlass wurde an die Kreise geschickt. Darüber hinaus hat das Ministerium die Verbringung von unverarbeitetem Hühnertrockenkot aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein mit sofortiger Wirkung untersagt.

 

Die Risikozonen liegen in wichtigen Wasservogelgebieten, weil in solchen Zonen eine Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wasservögel  wahrscheinlich ist. Entlang den Küsten und an der Elbmündung sind grundsätzlich alle Gebiete innerhalb von drei Kilometern ab mittlerer Hochwasserlinie betroffen. Um Seen herum, die größer als 50 Hektar sind, sowie entlang von Flüssen (Fließgewässer erster Ordnung) und Bundeswasserstraßen umfasst das Risikogebiet einen Streifen von 500 Metern. Als wichtiges Wasservogelgebiet kommen zudem die beiden EU-Vogelschutzgebiete 1622-493 Eider Treene Sorge Niederung und 1823-402 Haaler Au-Niederung hinzu. Auch hier gilt das Aufstallungsgebot in den Gebieten sowie in einem Streifen von 500 Metern um die Gebiete herum.

 

„Eine Stallpflicht in besonders risikobehafteten Gebieten ist aus Gründen der Vorsorge erforderlich“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Auch wenn in den Niederlanden, Großbritannien und Mecklenburg-Vorpommern bislang Betriebe mit Stallhaltungen betroffen seien, sei es nicht ausgeschlossen, dass Wildvögel das Virus übertragen könnten. Dies zeige der Nachweis der Aviären Influenza des Subtyps H5N8 bei einer Wildente auf Rügen. „Der Erreger ist in der freien Wildbahn vorhanden. Wir müssen die Geflügelbestände in Schleswig-Holstein so gut wie möglich vor dem Eintrag des Virus schützen und so Schäden vermeiden. Dazu gehören neben allen bestehenden Vorsorgemaßnahmen nun die zusätzlichen Schritte“.

 

Die Risikokulisse könne je nach Lageentwicklung angepasst werden. Die Umsetzung liegt in den Händen der Kreisveterinärbehörden. Sie haben die Möglichkeit, je nach den örtlichen Gegebenheiten im eigenen Ermessen die Risikogebiete im Einzelfall anzupassen. Zudem können sie über Ausnahmen vom Aufstallungsgebot entscheiden. Verstöße gegen das Aufstallungsgebot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt zudem Freilandhaltern außerhalb der Risikogebiete, ihre Tiere freiwillig aufzustallen.

 

Das Ministerium hat darüber hinaus die Verbringung von unverarbeitetem Hühnertrockenkot aus EU-Mitgliedstaaten nach Schleswig-Holstein gestoppt. Den Landwirten rät es, auch auf den Bezug von Geflügelkot aus anderen Regionen Deutschlands zu verzichten –  dieses ist im Gegensatz zum Verbringen  aus EU-Mitgliedstaaten nicht genehmigungspflichtig. Auch diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko der Übertragung von Geflügelpesterregern zu verringern. Hühnertrockenkot wird als Düngemittel und in Biogasanlagen verwendet.  

 

Zudem hat das MELUR die Intensivierung des Wildvogelmonitorings veranlasst. Von Spezialisten eingesammelte Tiere oder genommen Proben werden im Landeslabor in Neumünster untersucht.

 

 

Hintergrund

 

In Mecklenburg-Vorpommern sowie den Niederlanden und in Großbritannien waren in den vergangenen Wochen Fälle der hochpathogenen Form der Aviären Influenza des Subtyps H5N8 aufgetreten (HPAI)  N5H8 aufgetreten. Zudem wurde der Erreger nun bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. 

 

Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts ist eine Infektion des Menschen mit HPAI H5N8 Viren weltweit bisher nicht nachgewiesen worden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten. Geflügelspeisen sollten gründlich durchgegart werden.

 

Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auch unter:

 

MELUR: http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LebensmittelTierGesundheit/04_Tiergesundheit/Vogelgrippe/Vogelgrippe_node.html

FLI: http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/Publikationen/FLI-Informationen/FLI-Information-FAQ-Gefluegelpest-20141121.pdf

 

PM: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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