Geflügelpest: Landesweite Stallpflicht gilt vorerst weiter – Entschädigung für Freilandeier-Produzenten

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Redakteur
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(CIS)

Nach intensiver risikobasierter Prüfung wird die in Schleswig-Holstein landesweit geltende Stallpflicht für Hausgeflügel als eine der Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest zunächst aufrechterhalten. Produzenten von Freilandeiern sollen daher nun Ausgleichszahlungen des Landes bekommen Dies teilte das Landwirtschaftsministerium heute (27. Januar 2017) mit.

Foto: pixabay.com / tandocjared

„Auch knapp zwölf Wochen nach Ausbruch der Geflügelpest gibt es weiterhin keine Entwarnung“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (27. Januar 2017) in Kiel. So brach die Tierseuche in Schleswig-Holstein Anfang dieser Woche in einem Putenmastbetrieb in Steinburg mit insgesamt rund 33 000 Tieren aus. Zudem werden nach wie vor bei toten Wildvögeln die Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Inzwischen gibt es zwei Subtypen: H5N8 und H5N5. Auch bundes- und europaweit ist das Seuchengeschehen besorgniserregend: Obwohl bei weitem nicht alle tot aufgefundenen Wildvögel untersucht werden konnten, wurden bis zum 23.1. bundesweit fast 600 Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln und 42 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen, Zoos und Tierparks) gemeldet. Auch auf europäischer Ebene werden täglich neue Fälle von HPAI bei Geflügel oder Wildvögeln gemeldet.

 

„Die Stallpflicht aufrecht zu erhalten, ist keine leichte Entscheidung. Wir wollen Freilandhaltung in diesem Land, weil sie dem Tierwohl und den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher am ehesten entspricht. Die Stallpflicht kann, darf und wird daher keine Dauerlösung sein“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (27. Januar 2017). „Aber um die Tiere im akuten Seuchengeschehen so gut wie möglich zu schützen und das Risiko der Ausbreitung zu verringern, ist sie neben anderen Schutzvorkehrungen erforderlich. Schleswig-Holstein ist im Augenblick nach Prüfung aller relevanten Kriterien komplett als Risikogebiet einzustufen. Das Seuchengeschehen ist hier nachweislich intensiv (siehe Karte des FLI). Erst, wenn die Geflügelpest über mehrere Wochen nicht mehr ausbricht – weder bei Hausgeflügel noch bei Wildvögeln, können wir sie aufheben lassen. Diese Situation ist derzeit aber nicht gegeben.“

 

Mit der weiteren Aufrechterhaltung der Stallpflicht entstehen allerdings für die Produzenten von Freilandeiern massive Probleme: Nach Ablauf von zwölf Wochen (in Schleswig-Holstein Anfang Februar) dürfen sie ihre Eier nach EU-Recht nicht mehr als Freilandeier vermarkten. „Damit drohen ihnen unverschuldet wirtschaftliche Einbußen. Das trifft gerade auch Produzenten, die ihre Eier regional und direkt vermarkten“, sagte Habeck.

 

Gemeinsam mit seinen Ministerkollegen aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen hat Minister Habeck den Bund deshalb dringend gebeten, sich bei der Europäischen Kommission für eine Flexibilisierung der strikten Frist, die aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens erstmals überschritten wird, einzusetzen. Auch die Niederlande, Dänemark, Finnland, Belgien, Österreich und Großbritannien halten das für erforderlich. „Aber die Bundesregierung dagegen hat sich nicht für eine Lösung eingesetzt, sondern vertritt die Position, dass die 12-Wochen-Frist auch in so einer außergewöhnlichen Situation strikt anzuwenden ist. Damit macht sie es sich zu einfach. Aber uns sind rechtlich die Hände gebunden.“.

 

Um die Einbußen wenigstens abzufedern, will das Land deshalb betroffenen Geflügelhalter und –halterinnen Ausgleichsgelder zur Verfügung .stellen. Die Höhe der Mittel hängt von den Einbußen ab. Pro Betrieb gilt aber eine EU-rechtlich festgelegte Obergrenze von 15 000 Euro. „Es ist eine Ausnahmesituation, in der wir die Landwirte nicht allein lassen wollen. Daher nutzen wir den Spielraum, den wir haben“, sagte Habeck. Betroffen sind in Schleswig-Holstein rund 57  Betriebsstätten mit etwa. 250.000 Plätzen. Das sind etwa 14 Prozent der Legeplätze im Land.

 

Zudem hat das Land für die nun zwingend notwendige Umdeklarierung auf Bodenhaltung  praktikable Lösungen auf den Weg gebracht. Fast alle Legehennenhalter sind nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz („LegRegG“) bereits alternativ auch als „Bodenhaltung“ registriert. In 9 Fällen sind diese Legehennenhaltungen nur als Freilandhaltung registriert. Hier wird das zuständige Landeslabor ohne Antragstellung und Gebührenerhebung die Registrierung ermöglichen. Zudem sollen vorhandene Verpackungen genutzt werden dürfen, ein Überkleben der Schilder  wäre eine mögliche Variante.

 

Hinweis

 

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

 

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

 

https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-01-25_11-30.jpg

 

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/

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