Flüchtlingspolitik – Innenminister Stefan Studt appelliert an Kommunen

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(CIS)

Innenminister Stefan Studt hat an die Landräte und Bürgermeister appelliert, die Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in gemeinsamer Verantwortung zu bewältigen. „Land und Kommunen müssen solidarisch zusammenarbeiten“, sagte Studt am Mittwoch (11. März) in Kiel.

Foto: Foto: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM)

Er reagierte damit auf die jüngsten Forderungen und die Kritik des Landkreistages an der Flüchtlingspolitik der Landesregierung. Menschen in Not müsse jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden. Das Land, die Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter seien in der Pflicht, auf ihrer Ebene das Notwendige zu tun.

„Es ist für das Land ein großes Anliegen, die Probleme vor Ort anzugehen und die Kommunen bei der Bewältigung zu unterstützen“, sagte der Minister. Klar sei aber auch, dass alle staatlichen Ebenen ihren Beitrag zu leisten hätten. Die Kommunen könnten nicht erwarten, dass das Land ihnen jede mit dem erhöhten Zuzug von Flüchtlingen einhergehende Mehrausgabe von der Hand halte. Das gelte umso mehr, als dass das Land generell bereits 70 Prozent der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge trage. Zuständig hierfür seien entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung eigentlich allein die Kommunen.



„Das heißt aber nicht, dass das Land nicht sehr sorgfältig prüfen wird, an welcher Stelle es die Kommunen noch stärker unterstützen kann als bisher“, sagte Studt. Mitte des Jahres werde die Landesregierung einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen, der die Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem weiteren Zuzug von Flüchtlingen berücksichtige.

Das Land fördert nach Angaben von Studt schon jetzt die Herrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen in den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Jahr mit 1,5 Millionen Euro. „Wir wollen den Kommunen auch helfen, ihre Wohnraumprobleme zu lösen“, sagte der Minister. Dafür stelle das Land bis 2018 insgesamt 20 Millionen Euro bereit. Außerdem stünden als Soforthilfe in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für die Herrichtung von dezentralen Unterkünften der Ämter und Gemeinden zur Verfügung. Die Mittel für die Betreuung von Asylsuchenden seien von 63,91 Euro im Quartal für jeden dezentral untergebrachten Flüchtling auf bis zu 101,25 Euro erhöht worden. „Damit ist sichergestellt, dass bei steigenden Zahlen von Asylsuchenden auch mehr Mittel zur Verfügung stehen“, sagte Studt.

PM: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

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